ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich
Sämtliche von der Firma MyBoost by Perruccio, (folgend als MyBoost aufgeführt) für Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser AGB's. Davon abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die MyBoost eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt. Stellt sich nach der Annahme eines Auftrages heraus, dass vom Kunden mitgeteilte bzw. angenommene technische Angaben nicht zutreffen, kann MyBoost jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten .

Technische Daten
Alle technischen Daten und Informationen auf den Datenblätter und Preislisten sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.

Preise / Mehrwertsteuer / Bezahlung
Der vereinbarte Kaufpreis exklusive Verpackung und Versand.

Die beim Bestellzeitpunkt im Internet publizierten Preise sind grundsätzlich während 20 Tagen ab Bestellung für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise und/oder Produktspezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstiger Fehler

Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sämtliche Preise die keine Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Myboost sind vom Kunden bei Erhalt oder Übernahme des Fahrzeuges in bar zu bezahlen. Warenversand erfolgt mit der Post per Nachnahme auf Kosten des Kunden. MyBoost macht bis zur vollständigen Bezahlung das Retentionsrecht geltend.

Motorfahrzeugkontrolle / -zulassung
Mehrleistungen sind gemäss Gesetzgebung im Land der Strassenzulassung des entsprechenden Fahrzeugs soweit gesetzlich verlangt vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle zu melden und auf eigenen Kosten vorzuführen. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der originalen Motorleistung werden ausdrücklich
in eigener Verantwortung des Kunden ausgeführt. 

Garantie
Myboost kann aufgrund der geographischen Markpräsenz selber keine flächendeckenden und zeitnahen Garantieleistungen sicherstellen. Deshalb wird für die Garantie auf die Leistung und das Netzwerk einer Versicherung zurückgegriffen. Kunden können die optionale Garantieversicherung von NSA Garantie zu dessen Bedingungen Abschliessen und anschliessend im Schadenfall in Anspruch nehmen.
Myboost selbst gewährt auf unseren Optimierungen (Software und verwendete Chips) bzw. keine Garantie.

Die NSA Garantie bieten für MyBoost lediglich 2 Varianten an:

Tuning Garantie 2: Fahrzeuge bis 2 Jahre, maximal 100 000km, Neupreis maximal CHF 100 000

Tuning Garantie 5: Fahrzeuge bis 5 Jahre, maximal 80 000km, Neupreis maximal CHF 100 000

Fahrzeuge mit einem Neupreis über CHF 100 000 älter als 2 oder 5 Jahre und mit mehr als 80 000 oder 100 000km können keinerlei Zusatzgarantien abschliessen!

Keine Garantieleistung besteht (Wegbedingung aller Garantien und Sachgewährleistungsansprüche), wenn der Mangel in einem Zusammenhang damit steht, dass 

  1. Das versicherte Fahrzeug unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht werden oder auch im Rahmen
    von Sport- oder Renneinsätzen (d.h. nicht im öffentlichen Verkehr) verwendet wird;
  2. Der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von MyBoost Nachbesserungsarbeiten, Änderungen am Motor oder 
    Peripherieteilen vorgenommen haben;
  3. Die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig von MyBoost ausgeführt wurden;
  4. Das Fahrzeug nicht gemäss der Herstellervorschriften gewartet worden ist;

Leistungsmessungen, die nicht von Myboost durchgeführt oder autorisiert worden sind, führen ebenfalls zum Erlöschen der Garantieleistungen.

Mängelrüge und Reklamationen
Der Kunde muss Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von MyBoost bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges unverzüglich überprüfen (Gemeinsame Probefahrt nach Chiptuning) . Hat der Kunde zu diesem Zeitpunkt die Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich Myboost darüber zu informieren. Andernfalls erlöschen sämtliche Garantieansprüche. Garantieansprüche, die nicht über die Garantieversicherung von NSA Gartntie abgewickelt werden, werden aberkannt.

Haftung
Jegliche Geltendmachung von vertraglich und/oder ausservertraglichen Ansprüchen des Kunden gegenüber MyBoost, welche über die dargelegte Garantie hinausgehen, ist soweit rechtlich zulässig vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden durch den Einbau und Betrieb der von MyBoost gelieferten Produkte, sowie entgangener Gewinn oder Ansprüchen Dritter durch kausale Zusammenhänge direkter oder indirekter Art.

In keinem Fall haftet MyBoost für die Legalität über den Bestimmungszweck der Waren im jeweiligen gesetzlichen Umfeld des Käufers sowie mögliche Ansprüche durch Garantieverlust. Der Kunde akzeptiert, dass die meisten bei MyBoost angebotenen Produkte nur für den Rennsport und nicht für den Einsatz auf der Strasse bestimmt sind und daher nach der jeweilig gültigen Strassenverkehrsordnung nicht mit einer Betriebsgenehmigung zugelassen sind.


Die Beweiserbringung, dass allfällig aufgetretene Schäden einen direkten Zusammenhang mit dem Tuning haben, obliegt dem Kunden. Dabei hat der Kunde auch zu beweisen, dass kein anderer Faktor (z.Bsp. andere Abänderungen, falsche Kerzen, Verwendung von anderen Tuningteile, Materialfehler bzw. Abnützungserscheinungen bestehender Motorkomponenten, etc.) keinen Einfluss auf den eingetretenen Schaden sowie auf den Schadenausmass hat. Da Tuning eine Rennsportnahe Aktivität ist, ist die Beweiserbringung durch Rennsporterfahrenes Personal oder durch im Motorentuningbereich ausgebildetes Personal mit höherer Ausbildung zu erbringen.

Unsachgemäße Behandlung
Garantieansprüche des Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau durch den Kunden oder Dritten. MyBoost weist darauf hin, dass nicht sachgerecht durchgeführte Leistungsmessungen zu Schäden am Fahrzeug führen können, insbesondere bei Turbomotoren. Deshalb werden Leistungsmessungen, welche nicht von MyBoost durchgeführt werden nur anerkannt, wenn sie vorgängig mit MyBoost abgesprochen werden und die ausführende Stelle von uns anerkannt wurde.

Beeinträchtigung der Händlergarantie
MyBoost wiest darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller führen können. MyBoost lehnt dafür jede Haftung ab.

Lieferverzug
Lieferverzug von MyBoost von bis zu acht Wochen über den vereinbarten Termin hinaus, verursacht durch Lieferanten oder Dritte, berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zu einer Preisreduktion oder zu Schadenersatz.

Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand für MyBoost und den Kunden ist der Niederlassungsort von Myboost. Es steht MyBoost aber auch das Recht zu, das am Sitz oder Wohnort des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Der Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht (OR) unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht.

Angaben ohne Gewähr. Änderungen jederzeit vorbehalten.